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  • 16.11.2009 | Recht

    BVerfG: Überlange Verfahrensdauer vor Sozialgerichten ist verfassungswidrig

    von Rechtsanwalt Ralf Lächler, Dr. Kroll & Partner, Stuttgart, Reutlingen, Tübingen, Balingen, www.kp-recht.de

    Sozialgerichtliche Verfahren dauern insbesondere im Bereich des Vertrags(zahn)arztrechts häufig extrem lange. Dies ist insbesondere in Fällen, bei denen eine zügige Entscheidung wirtschaftlich geboten ist, ein großes Problem. Beispielhaft sei verwiesen auf die Genehmigungsverfahren bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen, gewünschter Eröffnung einer Zweigpraxis, bei Zulassungsfragen, etc. Zahnärzte müssen aber solche langen Verfahrensdauern nicht unbegrenzt tolerieren: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat jetzt in einem Beschluss vom 24. September 2009 (Az: 1 BvR 1304/09, Abruf-Nr. 093550) entschieden, dass eine Verfahrensdauer von neun Jahren nicht hinnehmbar ist, weil damit das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (Artikel 19 Abs. 4 Grundgesetz) verletzt ist.  

     

    Der Fall

    Das Gericht gab damit der Verfassungsbeschwerde einer Ärztin gegen eine überlange Verfahrensdauer statt. Die Ärztin hatte bereits im Jahr 2000 vor dem Sozialgericht (SG) Klage gegen zwei Honorarbescheide erhoben - und später die Klage auf weitere Honorarbescheide ausgedehnt. Dabei hatte sie die weiteren Klagen mit der ursprünglichen Klage verbunden und im Jahre 2006 mehrfach an die noch ausstehende Entscheidung über die zwei im April 2000 beklagten Honorarbescheide erinnert. Das Sozialgericht hatte bis zum Zeitpunkt der Entscheidung durch das BVerfG im September 2009 noch immer keine Entscheidung getroffen.  

     

    Konsequenzen für die Praxis

    Mit seiner Entscheidung hat das BVerfG ein deutliches Zeichen für die Beschleunigung von sozialgerichtlichen Verfahren gesetzt. Dies dürfte sich auch positiv für die Inanspruchnahme von einstweiligem Rechtsschutz im Rahmen von sozialgerichtlichen Verfahren auswirken. Von diesem Eilverfahren machen Zahnärzte bislang aber nur wenig Gebrauch. Dabei ist der einstweilige Rechtsschutz gerade zur Beschleunigung langwieriger Verfahren häufig sinnvoll.