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  • 01.01.2002 · Fachbeitrag · Prüfbescheid

    Der Kürzungsumfang ist eine Ermessensentscheidung des Prüfungsausschusses

    | Über Wirtschaftlichkeitsprüfungen ist auch im „Zahnärzte-Wirtschaftsdienst“ schon des Öfteren berichtet worden (siehe zum Beispiel die Beitragsserie von Dr. Dr. Oehler in den Ausgaben 10, 11 und 12/2001). Ein für die Praxis wichtiger Gesichtspunkt fand allerdings bislang recht wenig Beachtung: Jeder Prüfungsausschuss hat am Ende seiner Überprüfungen eine Ermessensentscheidung herbeizuführen, ob und wenn ja in welcher Höhe er Honorarkürzungen vornimmt. |