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  • 01.09.1998 · Fachbeitrag · Praxisverkauf

    Unliebsame Überraschungen im Vertrag ausschließen

    | Zahnärzte, die ihre Praxis verkaufen wollen, werden in zulassungsbeschränkten Gebieten nur einen Käufer für ihre Praxis finden, wenn der Praxisübernehmer auch eine Zulassung als Vertragszahnarzt erhält. Den abgabewilligen Zahnärzten empfiehlt Rechtsanwalt Maximilian Broglie aus Wiesbaden daher folgendes Vorgehen: „Der Zahnarzt sollte die Ausschreibung des Vertragszahnarztsitzes durch den Zulassungsausschuß nutzen, indem er auch selbst Kaufinteressenten sucht und mit allen Bewerbern gleichlautende Kaufverträge abschließt. Um nach dem Zuschlag im Zulassungsverfahren keine Überraschung zu erleben, sollten Sie in den Vertrag folgende Klauseln aufnehmen: |