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  • 05.12.2008 | Praxissicherheit

    Wie kann die Sicherheit in der Praxis gewährleistet werden?

    Diebstähle in der Zahnarztpraxis sind zwar nicht an der Tagesordnung, kommen aber vor. Das gesamte Praxisteam sollte daher zur Vorbeugung gewisse Sicherheitsvorkehrungen treffen. In diesem Beitrag zeigen wir auf, worauf besonders geachtet werden sollte und welche Maßnahmen sich als sinnvoll erwiesen haben.  

    1. Die Tageskasse

    Kleinere Beträge zahlen Patienten oft gern bar, aber nicht selten werden auch große Rechnungsbeträge direkt in der Praxis beglichen. Am Quartalsanfang wird die Tageskasse täglich häufig benötigt, da die Patienten ihre Praxisgebühr zahlen müssen. Oft wird die Tageskasse direkt an der Rezeption, die meist vom Wartebereich gut einsehbar ist, aufbewahrt. Zahlt nun ein Patient seine Rechnung oder die Praxisgebühr, können alle Personen, die sich im Warte- oder Rezeptionsbereich aufhalten, den Aufbewahrungsort der Tageskasse einsehen. Verlässt die Rezeptionshelferin ihren Arbeitsplatz, ist die Kasse unbeaufsichtigt und kann entwendet werden.  

     

    Bewahren Sie Ihre Kasse daher nicht im Praxisbereich auf, sondern im Personaltrakt – zum Beispiel in einem Safe im Büro. Befindet sich die Kasse dennoch im Rezeptionsbereich, so empfiehlt sich eine stabile und gut verschließbare Schublade oder ein Karteischrank.  

    2. Eigene Wertsachen

    Lagern Sie keine Handtaschen oder privaten Geldbörsen an der Rezeption. Taschen, Handys, Geldbörsen oder andere Wertgegenstände werden ausnahmslos im verschließbaren Spind im Personalumkleideraum oder im Sozialraum aufbewahrt. Verfügt Ihre Praxis über keine verschließbaren Schränke, dann sollte über eine entsprechende Anschaffung nachgedacht werden. Bis dahin ist es ratsam, den Sozialraum abzuschließen, um diesen Bereich vor unbefugten Eindringlingen zu schützen.