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  • 12.01.2011 | Praxisorganisation

    Hygienemanagement in der Zahnarztpraxis - eine Bestandsaufnahme des IDZ

    von Christine Baumeister, Beratung - Training - Konzepte, Haltern

    Mit einer Studie zum Hygienemanagement möchte das Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ) einen aktuellen Beitrag zum Hygienemanagement in deutschen Zahnarztpraxen leisten. Auf der Grundlage einer (Online-)Stichprobenbefragung wurden 500 Zahnärztinnen und Zahnärzte zur Ausstattung mit Hygienetechnik befragt. Ziel der IDZ-Studie war es, zu ermitteln, wie sich die Hygienestandards in den Zahnarztpraxen darstellen und welches Verbesserungspotenzial sich daraus ergibt. Die Erhebung wurde als bundesweite Querschnittsstudie angelegt und nicht auf einen bestimmten Regionalraum beschränkt. Die Ergebnisse haben wir für Sie in diesem Beitrag komprimiert zusammengefasst und zum Teil weiter erläutert. Die vollständige Studie aus Juli 2010 kann unter www.idz-koeln.de/ online abgerufen werden.  

    Organisation von Hygienemaßnahmen

    Hygienemaßnahmen bzw. Maßnahmen des Infektionsschutzes müssen durch den Praxisinhaber geplant, umgesetzt und kontrolliert werden. Der nach § 36 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) für Zahnarztpraxen geforderte Hygieneplan soll die wesentlichen Maßnahmen der Infektionsprävention für Patienten und das Praxisteam beinhalten. Darüber hinaus verlangen die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe der Berufsgenossenschaften (TRBA) in Zahnarztpraxen einen Desinfektions- und Reinigungsplan zum Schutz der Mitarbeiter.  

     

    Nach der Studie existiert in 99 Prozent der befragten Zahnarztpraxen ein Hygieneplan. 43 Prozent der befragten Zahnarztpraxen, die über einen Hygieneplan verfügen, aktualisieren diesen sofort nach Vorliegen aktueller Informationen. Weitere insgesamt 45 Prozent tun dies innerhalb eines halben Jahres (monatlich, viertel- oder halbjährlich) und zehn Prozent innerhalb eines Jahres. Lediglich zwei Prozent der Praxen geben an, den vorhandenen Hygieneplan auch bei Notwendigkeit nie zu überarbeiten. Darüber hinaus gaben 91 Prozent der Praxen an, dass ein bestimmter Mitarbeiter benannt ist, der als Beauftragter für die Erarbeitung und Umsetzung der Hygienemaßnahmen zuständig ist.  

    Schulungsmaßnahmen

    Die Fortbildung auf dem Gebiet der Infektionsprävention ist eine Pflichtaufgabe jedes Mitarbeiters in der Zahnarztpraxis. 91 Prozent der Praxen aktualisieren die Fachkenntnisse der Hygiene durch den Besuch entsprechender Fortbildungsveranstaltungen. Durch interne Schulungen wird dieses Wissen in 87 Prozent der Praxen an die Mitarbeiter weitergegeben. Somit organisierten lediglich 13 Prozent der Praxen im letzten Jahr keine internen Fortbildungen zur Hygiene. Wenn interne Schulungen durchgeführt wurden, so wurde dies in 84 Prozent der Praxen auch dokumentiert. Dies ist ein Beleg dafür, dass einem internen Qualitätsmanagement Rechnung getragen wird. Das IDZ sieht hier durchaus eine Notwendigkeit, den praxisinternen Wissenstransfer als Führungsaufgabe zu fördern.  

    Händehygiene

    Die Händehygiene ist die wichtigste infektionspräventive Maßnahme in der Medizin und der Zahnmedizin. Sie ist vor jeder zahnärztlichen Behandlung, bei Behandlungsunterbrechung und bei Behandlungsende erforderlich, unabhängig davon, ob Handschuhe getragen wurden. Sie erfolgt mit einem alkoholischen Händedesinfektionsmittel. Dieses wird aus einem Spendersystem mit Ellenbogenbedienung entnommen, sodass der Spender nicht mit den kontaminierten Händen bzw. Handschuhen berührt wird.