Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.02.2005 | Praxisfinanzierung

    Finanzierungen rund um die Zahnarztpraxis – Teil 2: Die Kreditkosten

    von Bankkaufmann und Diplom-Finanzwirt Theo Müller, Brilon

    Kredite sind eine Ware, deren Preis man wie bei anderen Produkten miteinander vergleichen kann. Vergleichbar werden die Kreditangebote zunächst durch die Angabe des effektiven Jahreszinses. Doch dieser Effektivzins beinhaltet oft nicht alle Kosten, die im Zusammenhang mit einem Kredit anfallen. Insbesondere bei größeren Krediten – etwa Baudarlehen oder Darlehen für die Praxiseinrichtung – kann die Darlehensaufnahme schnell einige Tausend Euro mehr kosten als im Effektivzins angegeben. Wo die mehr oder weniger bewusst versteckten Kreditnebenkosten liegen und worauf Sie in den Konditionsverhandlungen mit der Bank achten sollten, erfahren Sie im folgenden zweiten Beitrag zum Thema „Praxisfinanzierung“.  

    Nominal- und Effektivzinssatz

    Die Bankwirtschaft unterscheidet im Kreditgeschäft grundsätzlich zwischen Nominal- und Effektivzinssatz. Der Nominalzinssatz gibt hierbei nur einen groben Aufschluss über die Verzinsung des geliehenen Geldes. Weit aufschlussreicher ist der Effektivzinssatz. In die nach der „Preisangabenverordnung“ vorgeschriebene Berechnung des Effektivzinssatzes fließen im Wesentlichen neben dem Nominalzinssatz auch der Auszahlungskurs, eine etwaige Bearbeitungs- oder Darlehensgebühr sowie die Termine, an denen die Raten gezahlt und Zinsen und Tilgung verrechnet werden, mit ein. Zu den unterschiedlichen Zinssätzen folgende Beispiele:  

     

    Beispiel zur Zinsberechnung bei einem Darlehen mit Disagio

    - Darlehenssumme: 100.000 Euro  

    - Auszahlung: 96 Prozent (also Disagio von 4.000 Euro)  

    - Darlehenslaufzeit: 5 Jahre  

    - Nominalzinssatz: 5 Prozent, jährliche Zinsabrechnung  

    - jährliche Tilgung zum Jahresende  

     

    Die vereinfachte Effektivzinsberechnung sieht wie folgt aus: Neben den jährlich zu zahlenden Zinsen von 5.000 Euro ist auch das Disagio (Aufgeld) als Kostenfaktor auf die Darlehenslaufzeit zu verteilen. 4.000 Euro geteilt durch 5 Jahre ergibt 800 Euro. Der tatsächliche jährliche Aufwand beträgt somit 5.000 Euro Zinsen plus 800 Euro Nebenkosten, das heißt 5.800 Euro Gesamtbelastung. Bezogen auf das oben genannte Darlehen ergibt sich somit ein Effektivzins von 5,8 Prozent. Hierbei wurde jedoch nicht berücksichtigt, dass das Disagio bereits bei Darlehensauszahlung – also im Voraus – zu zahlen ist. Würde man auch dies in der Effektivzinsberechnung mit einrechnen, so ergibt sich ein tatsächlicher Effektivzinssatz von 6,04 Prozent pro Jahr. Die unterstellte jährliche Tilgung zum Jahresende erfolgt hierbei aus Vereinfachungsgründen. Die in der Praxis übliche monatlich im voraus fällige Tilgung würde sich ebenfalls erhöhend auf den Effektivzinssatz auswirken.  

    Beispiel zur Zinsberechnung bei unterjähriger Zinsabrechnung

    - Darlehensumme: 100.000 Euro  

    - Darlehenslaufzeit: 5 Jahre  

    - Nominalzinssatz: 6 Prozent, vierteljährliche Zinsabrechnung  

    - jährliche Tilgung zum Jahresende