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  • 01.05.2005 | Praxisentwicklung

    Wählen Sie die richtige Gestaltung für den Praxis-Shop

    von Diplom-Kaufmann & MBA Michael Hartenbach, Saarbrücken

    Immer mehr Zahnärzte integrieren in ihre Praxis ein professionelles Prophylaxekonzept mit fachlich versiertem Personal. Als besonderen Service können die Patienten dann auch gleich an Ort und Stelle mit den optimalen Prophylaxe- und Zahnpflege-Artikeln versorgt werden. So attraktiv die Möglichkeiten und Chancen eines solchen Praxis-Shops im Hinblick auf zusätzlichen Ertrag und Patientenbindung sind, so teuer kann das Vorhaben „Praxis-Shop“ für den Zahnarzt werden, wenn rechtlichen Rahmenbedingungen nicht beachtet werden. Im Wesentlichen drohen folgende Konsequenzen: Sie bekommen Probleme wegen unerlaubter Werbung und/oder ihre gesamten freiberuflichen Einnahmen werden komplett als gewerblich angesehen und damit sowohl umsatzsteuer- als auch gewerbesteuerpflichtig.  

    Standesrechtliche Rahmenbedingungen

    Zunächst sollten Sie sicherstellen, dass Sie keine Probleme mit dem Standesrecht bekommen. Nach den regionalen Berufsordnungen ist es in der Regel untersagt, die Berufsbezeichnung des Zahnarztes für gewerbliche Zwecke zu verwenden. Die Abgabe von Mundpflege- und Prophylaxe-Artikeln gegen Entgelt ist jedoch eine gewerbliche Tätigkeit. Aus Sicht des zahnärztlichen Berufsrechts kollidiert die gewerbliche Tätigkeit aber nicht mit der freiberuflichen Tätigkeit, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:  

     

    • Bei der Abgabe der Mundpflege- und Prophylaxe-Artikel steht das Interesse am gesundheitlichen Wohlbefinden der Patienten im Vordergrund und nicht das wirtschaftliche Eigeninteresse der Praxis. Hinweis: Teilweise wird ein wirtschaftliches Eigeninteresse vermutet, wenn die Praxis-Shop-Umsätze mehr als zwei bis fünf Prozent des Praxisumsatzes erreichen.

     

    • Der Verkauf der Produkte erfolgt nur an eigene Patienten und ist mit fachlicher Beratung, sachlicher Produktinformation und einer Anleitung für den Produktgebrauch verbunden.

     

    • Die Abgabe erfolgt unter marktüblichen Bedingungen und es ist keine unlautere Werbung für die Praxis damit verbunden.