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  • 01.02.2001 · Fachbeitrag · Neue allgemeine AfA-Tabelle zum 1. Januar

    Die Abschreibungsdauern fast aller Wirtschaftsgüter wurden erhöht

    | Nach langem Streit mit der Opposition und den Wirtschaftsverbänden hat Finanzminister Hans Eichel zum 1. Januar 2001 die neue allgemeine Abschreibungstabelle in Kraft gesetzt.Damit sind die Abschreibungsfristen für allgemein verwendbare Anlagegüter - von wenigen Ausnahmen abgesehen - verlängert worden. Die neue AfA-Tabelle gilt für alle Wirtschaftsgüter, die nach dem 31. Dezember 2000 angeschafft oder hergestellt werden. Die in der Tabelle geänderten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern (ND) beruhen auf Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung. |