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  • 01.01.2002 · Fachbeitrag · Lohnsteuer

    Auf die Dauer einer Betriebsveranstaltung kommt es nicht mehr an

    | Für die lohnsteuerliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen ist ab 2002 die Dauer der Veranstaltung gleichgültig. Das heißt: Sie können auch mehrtägige Veranstaltungen bzw. eine Veranstaltung mit Übernachtung durchführen, ohne dass lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn entsteht. Voraussetzung ist nur, dass die Aufwendungen 110 € je Arbeitnehmer und Veranstaltung nicht übersteigen und dass pro Jahr nicht mehr als zwei Veranstaltungen durchgeführt werden. Nehmen Angehörige eines Arbeitnehmers an der Betriebsveranstaltung teil, sind die auf diese Personen entfallenden Kosten dem Arbeitnehmer zuzurechnen. |