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  • 01.06.2005 | Leserforum

    Vortrag des Zahnarztes über medizinische Themen – gibt es Fallstricke?

    Frage: „Ein Inhaber eines Fitness-und Wellness-Studios hat mich gebeten bzw. mir angeboten, im Rahmen einer Gesundheitswoche in seinem Studio einen Vortrag zum Thema Zahnästhetik zu halten, dort – soweit möglich – Leistungen anzubieten und bei Nachfrage auch zu erbringen. Wie sieht die rechtliche und steuerliche Situation für mich aus? Was muss ich beachten und welche berufsrechtlichen und liquidationsbedingten Risiken gehe ich ein?“  

     

    Dazu RA Rudolf J. Gläser, Kanzlei Hammer & Partner, Bremen:

    Es steht Ihnen frei, medizinische Vorträge zu Themen Ihrer Wahl zu halten, wo und wann Sie dies möchten. Verboten ist lediglich eine irreführende oder vergleichende Werbung sowie nach den Bestimmungen des Heilmittelwerbegesetzes die Werbung für Behandlungsmethoden bei bestimmten seltenen Erkrankungen. Eine Aufklärung der Bevölkerung über neue Behandlungsmethoden bzw. ästhetische Möglichkeiten und Verfahren ist demgegenüber zulässig.  

     

    Sie können also einen medizinischen Vortrag zum Thema „Zahnästhetik“ in einem Fitnessstudio halten und im Rahmen dieses Vortrages auch auf Behandlungsmöglichkeiten eingehen, die in Ihrer Praxis angeboten werden. Allerdings dürfen am Ort des Vortrags keine (zahn-) ärztlichen Leistungen durchgeführt werden. Diese dürfen nur innerhalb der Praxis – gegebenenfalls auch in ausgelagerten Praxisräumlichkeiten – oder anlässlich von Hausbesuchen erbracht werden.