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  • 01.02.2003 · Fachbeitrag · Labor

    Mangelhafter Zahnersatz: Rechtsverhältnis zwischen Zahnarzt, Patient und Labor

    | Nach der Musterberufsordnung für Zahnärzte haben diese bei einer gemeinsamen Niederlassung die Wahl zwischen der Rechtsform der BGB-Gesellschaft, die als Gemeinschaftspraxis anzukündigen ist, und der Partnerschaftsgesellschaft, die den Patienten als „Zahnärztepartnerschaft“ bekannt zu geben ist. Von der seit dem 1. Juli 1995 möglichen, speziell für den Zusammenschluss von Freiberuflern konzipierten Rechtsform der Partnerschaft wird von Zahnärzten allerdings nicht sehr oft Gebrauch gemacht. Wo liegen die Vor- und Nachteile dieser Gesellschaftsform? |