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  • · KZBV-Pressemitteilung vom 15.01.2020

    Grünes Licht für weitere Ausgabe elektronischer Praxisausweise an Zahnarztpraxen ‒ Anbieter haben Prozesse bereits wieder gestartet

    Bild: ©geralt - pixabay.com

    | Die Ausgabe elektronischer Praxisausweise an Zahnarztpraxen in ganz Deutschland ist wieder aufgenommen worden. Das teilte die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) am Mittwoch in Berlin mit. Nachdem die gematik GmbH (bisher: Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH) kurz vor Weihnachten 2019 auf Grund der durch den Chaos Computer Club (CCC) aufgezeigten Sicherheitslücken in einigen Kartenbestellprozessen den vorläufigen Stopp für die Ausgabe von Praxisausweisen aller Sektoren ausgesprochen hatte, können Zahnarztpraxen die so genannten Praxis- & Institutionsausweise (SMC-B) nun wieder erhalten. |

     

    Die zugelassenen SMC-B-Anbieter wurden durch die KZBV entsprechend informiert. D-Trust und T-Systems haben die Ausgabeprozesse bereits wieder gestartet.

     

    Hintergrund der zügigen Wiederaufnahme des Ausgabeprozesses waren bestehende besondere Festlegungen im zahnärztlichen Bereich: Elektronische Praxisausweise für Zahnarztpraxen waren und sind ausschließlich direkt über die zuständige Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) in dem jeweiligen Bundesland erhältlich. Als Lieferadresse kann immer nur die Meldeadresse der Zahnärztin oder des Zahnarztes oder die bei der zuständigen KZV hinterlegte Adresse der jeweiligen Praxis angegeben werden. Die vom CCC aufgezeigte Sicherheitslücke bestand daher bei zahnärztlichen Praxisausweisen zu keinem Zeitpunkt. Die gematik hat nun nach Prüfung des Sachverhalts einer übergangsweisen Wiederaufnahme der Kartenausgabe zugestimmt. Dr. Karl-Georg Pochhammer, stellv. Vorsitzender des Vorstandes der KZBV: „Alle bereits an Zahnarztpraxen ausgegebenen SMC-Bs basieren auf diesem sicheren Ausgabeprozess und sind damit bis zum Ende ihrer Laufzeit uneingeschränkt einsetzbar. Auch wenn im zahnärztlichen Bereich mit deutlich mehr als 90 Prozent die meisten Praxen bereits mit der notwendigen Technik für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur ausgestattet sind, ist die KZBV erleichtert, dass die Ausgabe der SMC-Bs so schnell wieder aufgenommen werden konnte. Denn den Praxen, die immer noch nicht an die TI angebunden sind, droht mit Inkrafttreten des Digitale Versorgung-Gesetzes ab 01.03. ein erhöhter Honorarabzug.“

    Hintergrund: Die Telematikinfrastruktur

    Zahnärzte, Ärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und weitere Akteure des Gesundheitswesens sollen nach dem Willen des Gesetzgebers künftig schneller und einfacher miteinander kommunizieren sowie medizinisch relevante Daten sicher austauschen können. Das dafür notwendige digitale Kommunikationsnetz ist die TI. Für den Zugriff werden zertifizierte Komponenten und Dienste benötigt: Ein elektronischer Praxisausweis, ein Kartenterminal sowie ein Konnektor und ein sogenannter VPN-Zugangsdienst, über den die gesicherte Verbindung zur TI hergestellt wird. Zahnärztinnen und Zahnärzte müssen für den Anschluss nicht selbst aufkommen, sondern erhalten von den Krankenkassen Pauschalen für Erstausstattung und Betrieb.

     

    Weiterführende Hinweise

    • Gemeinsam mit der KZV Sachsen hat die KZBV das Video „Anbindung an die TI“ veröffentlicht. Weitere Informationen stellt die KZBV in ihrer kostenlosen Praxisinformation „Anbindung an die Telematikinfrastruktur“ und fortlaufend auf ihrer Website unter www.kzbv.de zur Verfügung. Im Vorgriff auf den Feldtest zu den ersten medizinischen Anwendungen der TI im 1. Quartal 2020 hat die KZBV zudem jetzt zwei neue Leitfäden speziell für Zahnarztpraxen veröffentlicht. Diese enthalten praktische Hinweise anhand konkreter Szenarien zu den TI-Anwendungen „Elektronischer Medikationsplan/Arzneimitteltherapie-Sicherheitsprüfung (eMP/AMTS)“ sowie zum „Notfalldatenmanagement (NFDM)“ und können unter www.kzbv.de/leitfaden-emp-nfdm kostenfrei abgerufen werden.
    Quelle: ID 46314277