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  • · Fachbeitrag · Krankheitsbedingte Kündigung

    Häufige Kurzerkrankungen sind nicht automatisch ein Kündigungsgrund

    von Dr. Guido Mareck, stellv. Direktor Arbeitsgericht Dortmund

    | Der Prüfungsmaßstab für häufige (Kurz-)Erkrankungen ist auch anzulegen, wenn sich unter den medizinischen Ausfallursachen einzelne Krankheiten befinden, die zu längeren Ausfallzeiten führten. Zu berücksichtigen ist, dass unfallbedingte Verletzungen des Skeletts oder des Gewebes meist ausheilen. Die Ausfallzeiten, die auf derartige Heilungsprozesse zurückzuführen sind, fallen daher als Prognosegrundlage für zukünftige Fehlzeiten in der Regel aus. |

     

    Sachverhalt

    Der ArbG betreibt einen industriellen Produktionsbetrieb mit mehreren Hundert ArbN. In der Produktion und den produktionsnahen Abteilungen wird in einem Schichtsystem gearbeitet. Die 1977 geborene ArbN ist seit 2003 als Anlagenfahrerin bzw. Maschinenbedienerin für 2.800 EUR brutto im Schichtbetrieb eingesetzt. Seit der Trennung und Scheidung lebt sie allein mit ihrem schulpflichtigen Kind. Seit August 2011 kam es zu erheblichen krankheitsbedingten Ausfallzeiten. Von Mitte August 2011 an war die ArbN bis einschließlich 17.2.12 durchgehend wegen eines verklemmten Nervs im Ellenbogen arbeitsunfähig. In den folgenden Jahren war sie wie folgt arbeitsunfähig erkrankt:

     

    • 2012 = 26 Arbeitstage arbeitsunfähig erkrankt im 2. bis 4. Quartal