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  • 01.11.1999 · Fachbeitrag · Kostenerstattung

    Kosten für im eigenen Labor hergestellten Zahnersatz müssen dem Zahntechnikermeister erstattet werden

    | Das Landgericht Augsburg hatte folgenden Fall zu entscheiden: Ein selbständiger Zahntechnikermeister und Inhaber eines Dentallabors hatte sich einer zahnprothetischen Behandlung unterzogen, die von den behandelnden Zahnärzten mit einem Betrag von 16.511 DM in Rechnung gestellt wurde. Darin enthalten war die Position „Fremdlabor“ mit 9.453 DM, die der Zahntechnikermeister dem behandelnden Zahnarzt für die erbrachten zahntechnischen Leistungen berechnete. Die private Krankenversicherung erstattete nur die reinen Sachkosten - mit der Begründung, es liege in diesem Fall eine Eigenbehandlung vor. Der Zahntechnikermeister klagte daher auf Erstattung des restlichen Betrages von 3.683 DM. |