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  • 04.06.2009 | Kooperationen

    Typische Fehler bei der Vertragsgestaltung einer Zahnarzt-Gemeinschaftspraxis (Teil 3)

    von Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht Sylvia Köchling, Kanzlei am Ärztehaus, Münster, www.kanzlei-am-aerztehaus.de

    In unserer Serie zu typischen Fehlern bei der Vertragsgestaltung befassen wir uns diesmal mit zwei weiteren wichtigen Bereichen: der Gewinnverteilung und der Gesellschafterversammlung.  

    Die Gewinnverteilung

    Wer im Rahmen einer Gemeinschaftspraxis kooperieren will, muss sehr gründlich über die künftige Gewinnverteilung nachdenken.  

     

    Merke!  

    Die Gewinnverteilung ist einer der wichtigsten Punkte im Gemeinschaftspraxisvertrag!  

    Da auch Zahnärzte von ihrer Tätigkeit leben müssen, rückt die Gewinnverteilung immer mehr in den Mittelpunkt der vertraglichen Regelungen. Oft stehen sich hier folgende unterschiedliche Interessenlagen gegenüber.