01.05.1998 · Fachbeitrag · Konkurrenzschutzklauseln
Zu weit gefaßter Schutz ist „null und nichtig“
Konkurrenzschutzklauseln unter Zahnärzten sind ebenso üblich wie umstritten. Gerade in letzter Zeit sind sie aufgrund der Zulassungsbeschränkungen des Gesundheitsstrukturgesetzes und neuerer Gerichtsentscheidungen wieder ins Gerede gekommen.
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