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  • 01.05.1998 · Fachbeitrag · Konkurrenzschutzklauseln

    Zu weit gefaßter Schutz ist „null und nichtig“

    | Konkurrenzschutzklauseln unter Zahnärzten sind ebenso üblich wie umstritten. Gerade in letzter Zeit sind sie aufgrund der Zulassungsbeschränkungen des Gesundheitsstrukturgesetzes und neuerer Gerichtsentscheidungen wieder ins Gerede gekommen. |