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  • 21.04.2010 | Kapitalanlage

    So können Sie auf die Senkung des Sparerfreibetrags reagieren!

    Zum 1. Januar 2007 sinkt der Sparerfreibetrag von bisher 1.370 (Ledige) bzw. 2.740 Euro (zusammenveranlagte Ehegatten) auf 750 bzw. 1.500 Euro. Der Werbungskostenpauschbetrag bleibt unverändert bei 51 bzw. 102 Euro. Das heißt: Werden keine höheren Werbungskosten geltend gemacht, bleiben künftig nur noch steuerpflichtige Einnahmen aus Kapitalvermögen bis 801 bzw. 1.602 Euro im Jahr steuerfrei.  

    Strategie 1: Freibeträge voll ausschöpfen

    Um dem Fiskus möglichst wenig steuerpflichtige Kapitaleinnahmen zu präsentieren, sollten Sie Ihre Kapitalanlage-Strategie überprüfen. Steuern Sie Ihre Kapitalerträge so, dass Sie die Freibeträge für 2006 und die folgenden Jahre jeweils voll ausschöpfen. Dazu zwei Beispiele:  

     

    Beispiel 1: Zerobonds, Spar- und Bundesschatzbriefe Typ B

    Ehepaar A hat 2001 Zerobonds im Nennwert von 10.000 Euro gekauft. Der Kurs lag bei 74 Prozent, die aufgelaufenen Zinsen sammeln sich bis zur Fälligkeit Anfang 2007 auf 100 Prozent an. Hier droht der „Steuer-Gau“: Bei regulärem Ablauf in 2007 fallen 2.600 Euro steuerpflichtige Zinseinnahmen an. Wenn das Ehepaar nichts unternimmt, muss es nach Abzug des Freibetrages und Werbungskostenpauschbetrages von 1.602 Euro 998 Euro versteuern. Bei einem Steuersatz von 40 Prozent sind 399,20 Euro Steuern fällig. Von den 2.600 Euro Zinsen bleiben so nur 2.200,80 Euro übrig.  

    Praxistipp: Das Ehepaar sollte die Zerobonds spätestens bis Silvester 2006 abstoßen. Beim Verkauf am 27. Dezember 2006 erhält das Ehepaar zwar bei einem Kurs von 99,80 Prozent nur 2.580 Euro Zinsen. Diese sind aber steuerfrei, weil hier ein Sparerfreibetrag von 2.740 Euro gilt. Lohn der Eile ist ein Gewinn von immerhin 379,20 Euro. Diese Strategie lohnt sich auch bei abgezinsten Spar- und Bundesschatzbriefen Typ B.  

     

    Beispiel 2: Negative Kapitaleinnahmen

    Bei Ehepaar D werden im Dezember 2006 Anleihen im Nennwert von 50.000 Euro fällig. Die Zinsen bleiben unter dem Sparerfreibetrag. Sie investieren das Geld sofort wieder in vergleichbare Anleihen. Damit kassieren sie ab dem kommenden Jahr rund 2.000 Euro Zinsen.  

    Praxistipp: Kauft das Ehepaar einen Teil der Anleihen erst nach dem Jahreswechsel, fallen Stückzinsen und damit negative Kapitaleinnahmen an. Wählen sie dabei Anleihen, die ihre jährliche Zinsauszahlung schon hinter sich haben, kommen sie einmalig in den Genuss eines Minderungspostens, der den sinkenden Sparerfreibetrag ausgleichen kann.  

    Strategie 2: In steuersparende Kapitalanlagen investieren