01.11.2002 · Fachbeitrag · Immobilien
Oberfinanzdirektion Nürnberg: BFH-Grundsätze zum „anschaffungsnahen Aufwand“ können angewandt werden
Der BFH hat kürzlich neue Grundsätze zur steuerlichen Behandlung von „anschaffungsnahen Aufwendungen“ aufgestellt, zu denen sich die Finanzverwaltung bisher noch nicht geäußert hatte (siehe Ausgaben Nrn. 7/2002, S. 9 ff., und 8/2002, S. 4). Die OFD Nürnberg hat sich jetzt dazu entschlossen, die Urteile in offenen Verfahren anzuwenden, wenn Steuerpflichtige auf eine Erledigung des Einspruchsverfahrens drängen (Schreiben vom 9. August 2002, Az: S 2211 - 185/St 31/St 32).
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