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  • 01.04.2006 | Hygiene

    Neue Empfehlung des RKI zur Hygiene in der Zahnarztpraxis (Teil 2)

    Am 30. Januar 2006 wurde die RKI-Empfehlung für Infektionsprävention in der Zahnarztpraxis veröffentlicht. Im ersten Teil des Beitrages in der letzten Ausgabe des „Zahnärzte Wirtschaftsdienst“ haben wir die Bedeutung der Richtlinien für den Zahnarzt und erste inhaltliche Vorgaben erläutert. Hierzu zählten die Risikobewertung, die infektionspräventiven Maßnahmen am Patienten und am Behandlungsteam sowie mögliche Beschäftigungsbeschränkungen. Der folgende abschließende zweite Teil stellt Ihnen die weiteren Inhalte der Richtlinien vor.  

    Aufbereitung von Medizinprodukten

    Im Anhang stellt die Richtlinie in übersichtlicher grafischer Anordnung die Anforderungen an die Aufbereitung von Medizinprodukten dar.  

    Grundlage für die Anforderungen an die Aufbereitung von Medizinprodukten sind das Medizinproduktegesetz (MPG), die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (insbesondere §4 MPBetreibV) sowie die Empfehlung „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“. Die Empfehlungen für die Zahnarztpraxis spezifizieren allgemein formulierte Anforderungen für die Zahnheilkunde.  

     

    Einteilung der Medizinprodukte

    Bezüglich der Anforderungen an die Art der Aufbereitung werden die Instrumente in unkritische, semikritische und kritische Instrumente unterschieden, für die dann spezielle Verfahren zur Aufbereitung festgelegt werden müssen.  

     

    • Für unkritische Medizinprodukte – wie zum Beispiel EKG-Elektroden oder Kofferdam-Spannrahmen – gilt, dass sie lediglich mit intakter Haut in Berührung kommen und an ihre Aufbereitung deshalb keine überhöhten Forderungen gestellt werden.