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  • 01.09.2000 · Fachbeitrag · Honorarverteilung im Brennpunkt:

    Entspricht Ihr Honorarverteilungsmaßstab den gesetzlichen Anforderungen?

    | Seitdem auch in der Zahnheilkunde nahezu alle Leistungsbereiche der Budgetierung unterworfen wurden, kommt der Honorarverteilung neben der Wirtschaftlichkeitsprüfung und der Degression entscheidende Bedeutung in Bezug auf eine angemessene Vergütung zu. Die KZV ist gesetzlich verpflichtet, die Gesamtvergütung an die Vertragszahnärzte zu verteilen. Im Benehmen mit den Verbänden der Krankenkassen ist ein Honorarverteilungsmaßstab (HVM) anzuwenden, bei dem Art und Umfang der Leistungen der Vertragszahnärzte zu Grunde zu legen sind. |