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  • 01.03.2003 · Fachbeitrag · Honoraranspruch

    Gebührenabschlag Ost für Rechtsanwälte nicht mehr verfassungsgemäß - Auswirkungen auch für Zahnärzte?

    | Rechtsanwälte aus den neuen Bundesländern dürfen ab dem 1. Januar 2004 die gleichen Gebühren erheben wie ihre Kollegen aus den alten Bundesländern. Dies hat das Bundesverfassungsgericht am 28. Januar 2003 entschieden (Az: 1 BvR 487/01). Nach Auffassung der Verfassungsrichter ist der zehnprozentige Gebührenabschlag mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nicht mehr vereinbar. Daher müsse der Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2003 eine entsprechende Neuregelung schaffen. |