Haftung
Weisheitszahnextraktion: Klären Sie Ihre Patienten stets über die Risiken der Nervschädigung auf
Ein Zahnarzt muß seinen Patienten vor einerWeisheitszahnextraktion im Unterkiefer darauf hinweisen, daß esdurch die Extraktion oder durch das Injizieren desBetäubungsmittels zu Nervschädigungen kommen kann, und zwarinsbesondere zur Verletzung des Nervus lingualis. Dies isterforderlich, obwohl die Wahrscheinlichkeit einer Komplikation imPromillebereich liegt. Weist der Zahnarzt in seinerGrundaufklärung hierauf nicht hin, macht er sichschadenersatzpflichtig (Hans. OLG Hamburg, Urteil vom 27.2.1998, Az: 1U 131/97). (Abruf-Nr. 98449)
Quelle: Zahnärzte-Wirtschaftsdienst - Ausgabe 06/1998, Seite 3
Quelle: Ausgabe 06 / 1998 | Seite 3 | ID 108444