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  • 01.06.1999 · Fachbeitrag · Haftung

    Schmerzensgeld für Nervenverletzung durch Bohrer

    | Wird bei einer Weisheitszahnextraktion der Nervus lingualis versehentlich durch ein rotierendes Instrument durchtrennt, so begründet dies den Anschein eines fahrlässigen Fehlverhaltens des operierenden Arztes. In einem Fall, den das Oberlandesgericht Stuttgart Ende letzten Jahres entschieden hat, wurde der behandelnde Zahnarzt zur Zahlung von 15.000 DM Schmerzensgeld verurteilt (Urteil vom 10.11.1998, Az. 14 U 34/98 rechtskräftig). (Abruf-Nr. 99507) |