Haftung
Schmerzensgeld für Nervenverletzung durch Bohrer
Wird bei einer Weisheitszahnextraktion der Nervuslingualis versehentlich durch ein rotierendes Instrument durchtrennt,so begründet dies den Anschein eines fahrlässigenFehlverhaltens des operierenden Arztes. In einem Fall, den dasOberlandesgericht Stuttgart Ende letzten Jahres entschieden hat, wurdeder behandelnde Zahnarzt zur Zahlung von 15.000 DM Schmerzensgeldverurteilt (Urteil vom 10.11.1998, Az. 14 U 34/98 rechtskräftig). (Abruf-Nr. 99507)
Quelle: Zahnärzte-Wirtschaftsdienst - Ausgabe 06/1999, Seite 4
Quelle: Ausgabe 06 / 1999 | Seite 4 | ID 108582