Haftung
Kieferprothese bei fortgeschrittenem Knochenabbau
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Kölnstellt sich das Aufbringen einer prothetischen Arbeit(Suprakonstruktion) auf bereits deutlich geschädigte Implantatebzw. den deutlich geschädigten Kiefer als ein massiverBehandlungsfehler dar, weil angesichts der fehlenden stabilenVerankerung im Knochengewebe die Weiterbehandlung jedenfalls hätteunterbleiben müssen. Der Zahnarzt konnte sich nicht mit demHinweis entlasten, er hätte den Patienten hinreichendaufgeklärt. Es ist nämlich allgemein anerkannt, daß dieEinwilligung eines Patienten in eine fehlerhafte Behandlunggrundsätzlich unwirksam ist. Auch war die Belehrung nicht zuBeginn der Behandlung vorgenommen worden, sondern erst sehr vielspäter, nämlich am Tag der zweiten Implantatstaffel, nachdemdem Patienten bereits fünf Monate vorher fünf Implantateeingesetzt worden waren. Der Zahnarzt war verpflichtet, dem Patientenein Schmerzensgeld in Höhe von 25.000 DM zu zahlen.
(OLG Köln, Urteil vom 25.2.1998, Az: 5 U157/97) (Abruf-Nr. 99097)
Quelle: Zahnärzte-Wirtschaftsdienst - Ausgabe 02/1999, Seite 3