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  • 01.03.1999 · Fachbeitrag · Haftung

    Grober Behandlungsfehler bei Osteomyelitis

    | Prellungen am Kinn mit Lockerung mehrerer Schneidezähne erfordern die umgehende klinische und röntgenologische Abklärung einer Kieferfraktur. Das durch Unterlassen dieser Befundung bedingte Unterbleiben einer sofortigen Knochenreposition und antibiotischen Abschirmung begründet einen groben Behandlungsfehler. Dies entschied das OLG Oldenburg in einem erst jetzt veröffentlichten Urteil vom 25.3.1997 (Az: 5 U 131/96 rkr.). Der klagenden Patientin wurde ein Schmerzensgeld von 10.000 DM zugesprochen. Dabei berücksichtigte das Gericht, daß es sich bei der Osteomyelitis um eine schwerwiegende Erkrankung handelt, die heftige Schmerzen auslöst und weitere Beeinträchtigungen mit sich bringt. |