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  • 01.07.1999 · Fachbeitrag · Gesundheitsstrukturgesetz

    Aktuelles zur Bedarfszulassung und Praxisveräußerung im gesperrten Gebiet

    Im zahnärztlichen Bereich sind aufgrund des Gesundheitsstrukturgesetzes eine Reihe von Zulassungsbeschränkungen angeordnet worden. Diesbezügliche Regelungen sehen die §§ 102 und 103 des Sozialgesetzbuches (SGB) V in Verbindung mit den Bedarfsplanungsrichtlinien vor. Nachfolgend geben wir Antworten auf die brennendsten Fragen im Zusammenhang mit den Zulassungsbeschränkungen.