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  • 01.03.2002 · Fachbeitrag · Gesetzgebung

    Umstrittene „Aut-idem“-Regelung ist beschlossene Sache

    | Am 1. Februar hat das „Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz“ (AABG) den Bundesrat passiert und somit ist auch die umstrittene „Aut-idem“-Regelung verabschiedet: Künftig haben Zahnärzte zwar nach wie vor die Möglichkeit, ein konkretes Präparat - zum Beispiel ein bestimmtes Schmerzmittel oder Antibiotikum - zu verordnen. Sie sollen es aber in der Regel den Apothekern überlassen, aus einer von ihnen verordneten Wirkstoffgruppe ein Präparat aus dem unteren Preisdrittel bzw. eines der fünf preisgünstigsten Präparate herauszusuchen. Über den Wirkstoff selbst, die Wirkstoffstärke, die Packungsgröße und die Darreichungsform entscheidet der Zahnarzt. Wählt er von vornherein ein Arzneimittel aus dem unteren Preisdrittel der Arzneimittelgruppe aus, so muss der Apotheker das verordnete Medikament abgeben. Die neue „Aut-idem“-Regelung trat am 23. Februar 2002 in Kraft. Über die genaue Umsetzung wird allerdings noch diskutiert, da einige Vorarbeiten (Festlegung des unteren Preisdrittels etc.) nötig sind. |