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  • 01.12.2001 · Fachbeitrag · Gesetzgebung

    Neuer Steuerabzug bei Bauleistungen

    | Zum 1. Januar 2002 tritt mit dem „Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe“ eine neue Regelung im Einkommensteuergesetz in Kraft, deren Zielsetzung die Sicherung der fiskalischen Ansprüche im Baugewerbe ist. Dieses Gesetz betrifft auch Zahnärzte. Es werden nämlich alle Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes, für die eine Bauleistung ausgeführt wird, verpflichtet, einen Teil des zu zahlenden Betrages einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen („Steuerabzug“), wenn die Rechnung nach dem 31. Dezember 2001 beglichen wird. Allerdings wird unter bestimmten Voraussetzungen auf den Steuerabzug verzichtet. Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Eckpunkte dieses neuen Gesetzes, zu dem das Bundesfinanzministerium am 1. November 2001 ein Anwendungsschreiben veröffentlicht hat (Az: IV A 5 - S 1900 - 292/01). Viele Details der neuen Bauabzugsbesteuerung werden allerdings noch in den nächsten Monaten zu klären sein, da es sich um ein völlig neues Rechtsgebiet handelt. |