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  • 02.07.2009 | Gesetzesänderung

    Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für (Zahn-)Ärzte ab 2010 voll absetzbar

    Zahnärzte, die privat oder gesetzlich versichert sind, können erstmals ab dem kommenden Jahr ihre Beiträge zu den jeweiligen Krankenversicherungen als Sonderausgaben steuerlich voll geltend machen. Das ermöglicht das von der Bundesregierung am 19. Juni 2009 verabschiedete Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz).  

     

    Hintergrund des Gesetzes ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Februar 2008. Das Gericht hatte entschieden, dass Beiträge zu einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung nicht im ausreichenden Umfang steuerlich berücksichtigt werden. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums bringt das Gesetz jährlich rund 9,3 Mrd. Euro an Entlastungen für die Bürger mit sich.  

     

    Hinweis: Die Konsequenzen der Neuregelung und den optimalen Steuerabzug - auch für weitere Vorsorgeaufwendungen - aus Sicht des Zahnarztes und seiner Angehörigen erläutern wir in der nächsten Ausgabe.