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  • · Fachbeitrag · Gesellschaftsformen

    Die GmbH als Rechtsform für ein MVZ - im Vergleich zur GbR eine gute Wahl?

    | Traditionell arbeiten Sie als Zahnarzt in Einzelpraxen oder in Gemeinschaftspraxen, die rechtlich als GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) geführt werden. Faktisch bedeutet das eine unbeschränkte Haftung. Insbesondere im Zusammenhang mit den neuen Regeln zum MVZ stellt sich die Frage, ob eine haftungsbeschränkte GmbH nicht die bessere Wahl wäre. Der nachstehende Beitrag gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Rahmenbedingungen der GmbH. |

    Vermögensaspekte

    Die GmbH hat - anders als die klassische Praxis - im Positiven wie im Negativen abschirmende Wirkung. Einerseits greift die Haftungsbeschränkung: Wenn die GmbH haftet, bleibt Ihr eigenes Vermögen unangetastet. Andererseits ist die GmbH eine eigenständige juristische Person: Übereignen Sie ihr Ihre Praxis, damit sie zukünftig unter dem Mantel der GmbH als MVZ betrieben wird, gehört die Praxis nicht mehr Ihnen.

     

    Ihnen gehören nur Gesellschaftsanteile, ähnlich wie Aktien - nur dass GmbH-Anteile nicht an der Börse gehandelt werden. Auch die Praxisgewinne gehören erst einmal der GmbH. Wollen Sie das Geld privat verwenden, muss Ihnen die GmbH ein Gehalt oder eine Dividende auszahlen.