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  • 01.02.2000 · Fachbeitrag · Gemeinschaftspraxis

    Bundesfinanzhof: Die Aufnahme eines Partners in die Praxis gegen Einmalzahlung ist nicht steuerbegünstigt

    | Zahnärzte, die einen Partner in ihre Praxis aufnehmen und dafür von diesem eine Ausgleichszahlung ins Privatvermögen erhalten, müssen diese Einnahme als laufenden Gewinn ihrer Praxis voll versteuern. Dies hat jetzt der Große Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) mit Beschluss vom 18. Oktober 1999 (Az: GrS 2/98) entschieden und am 30. Dezember 1999 bekanntgegeben. Der Große Senat korrigierte damit eine Vorlage des XI. Senats des BFH, in der dieser die Ausgleichszahlung als steuerbegünstigten Veräußerungsgewinn einstufen wollte. Der Entscheidung lag der Fall eines Internisten zu Grunde, der gegen die Zahlung von 150.000 DM einen Kollegen in seine Einzelpraxis aufgenommen hatte. |