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  • 01.03.2006 | Freistellungsaufträge

    Online-Freistellungsauftrag ist möglich

    Wer einen Freistellungsauftrag bei seiner Bank einreichen bzw. ändern möchte, konnte dies bisher nur schriftlich, bestenfalls per Fax tun. Denn jeder Freistellungsauftrag muss auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck erteilt werden, auf dem auch die Unterschrift des Kunden vorgesehen ist. Nun ist die Erteilung oder Änderung eines Freistellungsauftrags auch online möglich (Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 13. Dezember 2005, Az: IV C 1 – S 2404 – 31/05). Die Kreditinstitute müssen hierfür gewährleisten, dass die Unterschrift ihrer Kunden durch eine elektronische Authentifizierung zum Beispiel in Form des banküblichen gesicherten PIN-/TAN-Verfahrens erfolgt. Hierzu wird zur Identifikation des Kunden seine PIN verwendet und die Unterschrift durch eine TAN ersetzt. Bei gemeinsamen Aufträgen von Ehegatten reicht die Erteilung des Auftrags durch einen bevollmächtigten Ehegatten. Die Bank muss anschließend den anderen Ehegatten darüber schriftlich benachrichtigen und eine Kopie des Freistellungsauftrags zusenden  

     

    Quelle: Ausgabe 03 / 2006 | Seite 17 | ID 95223