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  • 06.05.2009 | Forderungsmanagement

    Lohnt sich die Einschaltung einer
    Abrechnungsgesellschaft für die Praxis?

    Immer häufiger beauftragen Zahnarztpraxen Abrechnungsgesellschaften mit der Liquidation ihrer Forderungen. Wer hierüber nachdenkt, sollte neben der Sicherung von Ausfällen und der Möglichkeit, die Bonität eines Patienten zu prüfen, eine Vielzahl anderer Aspekte berücksichtigen, die bei der Entscheidung für oder gegen ein Rechenzentrum mit zu bewerten sind. Hier die wesentlichen Punkte:  

     

    1. Der geregelte Zahlungsfluss: Je nach Vereinbarung weiß der Zahnarzt, zu welchem Zeitpunkt welcher Betrag auf dem Konto zur Verfügung steht. Mit dieser Zahlung kann man planen, während direkte Patientenzahlungen - insbesondere die von privat versicherten Patienten - ja doch mitunter auf sich warten lassen. Auszahlungen können innerhalb von 48 Stunden vereinbart werden (ist verhältnismäßig teuer) oder nach bis zu 30 Tagen. Auch wenn ein relativ später Auszahlungstermin gewählt wird, ist dies ein geregelter Zahlungsfluss. Je später der Auszahlungszeitpunkt gewählt wird, umso günstiger gestalten sich die Gebühren.

     

    2. Die Betreuung: Ein gutes Rechenzentrum erledigt die lästige Erläuterungskorrespondenz mit Ihren Patienten. Aber Achtung: Zum Teil werden Sie selbst gebeten, zu erläutern. Wenn Sie das nicht wollen, müssen Sie die Rechnung zurückkaufen.

     

    3. Das Arzt-Patienten-Verhältnis: Die Rechnung wird sozusagen von neutraler Seite verschickt, das Verhältnis zwischen Zahnarzt und Patient bleibt ungetrübt.

     

    4. Verwaltungskosten: Es wird oft völlig unterschätzt, wie teuer die Verwaltung der offenen Posten ist. Da werden ein, zwei, manchmal auch drei oder mehr Mahnungen geschickt. Das kostet neben Porto, Tinte und Papier auch teure Arbeitszeit. Die Verwaltungsmitarbeiterin kann in dieser Zeit durchaus sinnvollere Tätigkeiten erledigen - zum Beispiel Patienten beraten. Hier müsste man rechnen, wie teuer die Verwaltungsmitarbeiterin und wie hoch ihr Zeitaufwand für OP-Verwaltung ist.

     

    5. Umsatzsteigerung durch Ratenzahlung: In der Praxis ist durchaus zu beobachten, dass der Umsatz bei direkt abzurechnenden Leistungen nach Umstellung auf das Rechenzentrum gestiegen ist, denn die Patienten haben die Möglichkeit der Ratenzahlung genutzt, um sich qualitativ hochwertig zu versorgen. Eine Teilzahlungsvereinbarung mit einem neutralen Dritten abzuschließen, fällt Patienten offensichtlich leichter, als sich mit ihrem Zahnarzt über besondere Zahlungsmodalitäten zu unterhalten.