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  • 01.09.2005 | Forderungsmanagement

    Honorarausfälle in der Zahnarztpraxis – so verringern Sie das Risiko

    von Rechtsanwalt und Syndicus Michael Kersting, Koblenz

    Zahnärzte müssen immer wieder – in der Summe beträchtliche – Honorarausfälle hinsichtlich des vom Patienten zu tragenden Eigenanteils hinnehmen. Dieses Risiko lässt sich jedoch auf verschiedene Weise verringern. Der folgende Beitrag beschreibt die wesentlichen Möglichkeiten des Zahnarztes zur Vermeidung von Forderungsverlusten sowohl bevor als auch nachdem die Honorarforderung entstanden ist.  

    Bonitätsprüfung

    Ist ein Patient unbekannt und/oder befürchtet der Zahnarzt, auf einer – erheblichen – Honorarforderung sitzen zu bleiben, bestehen Möglichkeiten, rechtzeitig die Bonität eines Patienten zu prüfen.  

     

    Selbstauskunft

    Zunächst könnte man vom Patienten eine Selbstauskunft einholen. In dieser Selbstauskunft macht der Patient Angaben zu seinen Einkünften und regelmäßigen Ausgaben sowie Vermögensverhältnissen. Formulare kann man über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte einholen. Macht der Patient in der Selbstauskunft Falschangaben dahingehend, dass er vorspiegelt, zur Liquidation des voraussichtlichen Eigenanteils in der Lage zu sein, so ist dies in der Regel strafrechtlich relevant (Betrug nach § 263 Strafgesetzbuch).  

     

    In der Praxis ist die Selbstauskunft sicher vornehmlich ein probates Mittel allenfalls bei sehr kostspieligen Behandlungen und erheblichen Zweifeln des Zahnarztes an der Liquidität des Patienten, da das üblicherweise durch Vertrauen geprägte Arzt-/Patientenverhältnis durch Verlangen einer Selbstauskunft natürlich beeinträchtigt wird.