01.03.2002 · Fachbeitrag · Ferienwohnung
Änderung der BFH-Rechtsprechung bei vermieteten Ferienwohnungen
Mit Urteil vom 6. November 2001 (Az: IX R 97/00) hat der Bundesfinanzhof (BFH) zu grundsätzlichen Fragen im Zusammenhang mit der Besteuerung von vermieteten Ferienwohnungen Stellung genommen. Dabei ging es insbesondere um das Kriterium der „Überschusserzielungsabsicht“. Hintergrund: Wird diese nicht anerkannt, liegt eine so genannte „steuerlich unbeachtliche Liebhaberei“ vor, bei der keine Werbungskosten und damit auch keine Verluste aus Vermietung und Verpachtung steuerlich geltend gemacht werden können.
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