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  • 06.02.2008 | Erbschaftsteuerreform

    Lebensversicherungen rechtzeitig schenken

    Kapitallebensversicherungen sind bei Menschen, die einen Teil ihres Privatvermögens auf Freunde oder Verwandte übertragen wollen, beliebte Steuersparmodelle. Denn die Policen werden bei der Festsetzung der Erbschaft- und Schenkungssteuer nicht mit dem Marktpreis, sondern nur zu zwei Dritteln des eingezahlten Kapitals bewertet. Da dieser Betrag in der Regel wesentlich unter dem aktuellen Rückkaufswert liegt, kann damit ein Teil steuerfrei verschenkt werden.  

     

    Nach dem gegenwärtigen Stand soll im Zuge der Erbschaftsteuerreform die günstige Bewertung der Lebensversicherung gekippt und künftig der volle Rückkaufwert angesetzt werden. Je länger die Versicherung schon läuft, desto größer ist die Differenz zwischen Prämienzahlung und Rückkaufwert. Lebensversicherungen, auf die bereits beträchtliche Beiträge geleistet worden sind, sollten – wenn ohnehin eine vorzeitige Übertragung geplant ist – daher ggf. noch vor der Änderung des Bewertungs- und Erbschaftsteuergesetzes verschenkt werden. Sprechen Sie hierüber mit Ihrem Steuerberater.  

    Quelle: Ausgabe 02 / 2008 | Seite 9 | ID 117468