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  • 01.08.2006 | Einkommensteuer

    Kontrollmöglichkeiten nehmen zu: Was das Finanzamt mittlerweile weiß

    Die Steueramnestie mit Straffreiheit und günstigen Steuersätzen für die nachzuversteuernden Gelder hat sich als Flop herausgestellt. Der Fiskus hat danach eine härtere Gangart eingeschlagen und führt jetzt schärfere Kontrollen durch: Kontenabruf, EU-Zinsrichtlinie, Geldwäscheverdacht, Bargeldkontrollen an den Grenzen usw. Das Risiko, erwischt zu werden, ist jetzt deutlich gestiegen, weil der Steuerzahler sozusagen zum „gläsernen Kunden“ geworden ist. Dem Fiskus stehen nicht zuletzt auf Grund des technischen Fortschritts mittlerweile eine Reihe von Informationsquellen und Kontrollinstrumenten zur Verfügung. Der folgende Beitrag bringt Sie auf den aktuellen Stand.  

    Der interne Datenaustausch wird immer perfekter

    Schon immer hat die Finanzverwaltung Kontrollmitteilungen (KM) als wirksames Heilmittel angesehen, Steuerverkürzungen aufzudecken. Bei auffälligen Belegen, die ihnen bei einer Betriebsprüfung vorgelegt werden, haben die Prüfer KM geschrieben. Die Strategie ist dabei ganz einfach: Der Prüfer schickt eine KM an das für den Rechnungsaussteller zuständige Finanzamt, das seinerseits dann im Rahmen einer Betriebsprüfung den Zahlungseingang überprüft.  

     

    Beispiel

    Bei der Überprüfung eines Unternehmens stellt der Prüfer fest, dass ein Zahnarzt aus Hamburg auf der Rechnung für den Privatpatienten das Konto einer Bank mit Sitz in München angegeben hat.  

    Diese Kontrollmöglichkeit soll von den Prüfern jetzt noch häufiger genutzt werden. Einige Bundesländer schreiben ihnen sogar die Anzahl der KM je Betriebsprüfung vor.  

     

    Auch Steuerfahnder, die auf Grund eines nicht rechtswidrigen Durchsuchungsbeschlusses in einer Bank unbekannte Steuerfälle aufdecken, brauchen für ihre Mitteilungen an den Innendienst der zuständigen Finanzämter keinen steuerstrafrechtlichen Anfangsverdacht mehr. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) genügt hier, dass auf Grund allgemeiner Erfahrung die Möglichkeit einer Steuerverkürzung in Betracht kommen kann.