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  • 01.02.2003 · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Gegebenenfalls Antrag auf Kürzung der Steuervorauszahlungen stellen

    Zahnärzte, die auf Grund der vom Gesetzgeber verordneten „Nullrunde“ angesichts steigender Kosten Liquiditätsengpässe befürchten, sollten einen Antrag auf Reduzierung der Steuervorauszahlungen stellen. Dies empfiehlt die Zahnärzte-Kammer Schleswig-Holstein.