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  • 01.08.2004 · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Anlaufverluste bei Immobilien trotz Aufgabe der Vermietungsabsicht

    | Wollen Sie eine erst noch zu errichtende Immobilie kaufen oder bauen und sie anschließend vermieten, dürfen Sie Ihre Aufwendungen von Anfang an bei Vermietungseinkünften als vorab entstandene Werbungskosten abziehen. Die Möglichkeit des Abzuges bleibt Ihnen auch erhalten, wenn Sie Ihre Vermietungsabsicht aufgeben und das Objekt nunmehr selbst nutzen wollen, bevor das Objekt fertiggestellt ist. Das hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 4. November 2003 (Az: IX R 55/02) entschieden. Voraussetzung dafür ist: Sie können dem Finanzamt glaubhaft machen, dass Sie zunächst wirklich zur Vermietung entschlossen waren. Ab dem Zeitpunkt, in dem Sie Ihre Vermietungsabsicht aufgegeben haben, ist kein Werbungskostenabzug mehr möglich. |