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  • 01.01.2003 · Fachbeitrag · Eigenheimzulage

    Kinderzulage auch bei nur zeitweisem Kindergeldanspruch

    | Die Kinderzulage bei der Eigenheimförderung gibt es auch dann in voller Höhe, wenn die Eltern im Jahr des Wohnungskaufs und Einzugs nicht durchgehend Kindergeld erhalten. Es reicht sogar, wenn sie nur in einem Monat Kindergeld kassieren und/oder der Anspruch auf Kindergeld nur vor dem Einzug in das neue Objekt bestanden hat. So entschied der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 14. Mai 2002 (Az: IX R 33/00). |