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  • 01.02.1998 · Fachbeitrag · Eigenheime

    Fragen zur Grunderwerbsteuer

    | Das Finanzgericht Niedersachsen fordert, daß der Erwerb von Grundeigentum bis zu 500.000 DM von der Grunderwerbsteuer freizustellen ist. In der Januar-Ausgabe haben wir daher empfohlen, gegen aktuelle Grunderwerbsteuerbescheide Einspruch einzulegen. Zu unserer Berichterstattung haben uns zahlreiche Fragen erreicht, auf die beiden wichtigsten gehen wir nachfolgend ein. |