01.12.1998 · Fachbeitrag · Dringende Warnung
Die Risiken einer „Schein-Gemeinschaftspraxis“
Den „Schein-Gemeinschaftspraxen“ drohen Honorarregresse, Disziplinarverfahren, schlimmstenfalls Zulassungsentziehung, Nachforderung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile zu den Sozialversicherungen für vier Jahre und Nachforderung der Lohnsteuer für fünf Jahre. Von einer „Schein-Gemeinschaftspraxis“ spricht man, wenn nur so getan wird, als ob die beteiligten Zahnärzte gleichberechtigt sind. Tatsächlich ist aber einer der Zahnärzte nur Angestellter oder freier Mitarbeiter des anderen.
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