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  • 01.12.2004 · Fachbeitrag · Datenschutz

    Ausstieg aus einer Gemeinschaftspraxis - die Tücken beim Datenschutz

    | Weitgehend unbekannt ist, dass beim Ausscheiden von Zahnärzten aus Gemeinschaftspraxen datenschutzrechtliche Probleme insbesondere dann auftreten können, wenn - wie bereits in vielen Praxen - ein elektronisches Patientendatensystem benutzt wird. Kritisch wird es, wenn der ausscheidende Zahnarzt Patientendaten seiner bisherigen Praxis kopiert und bei Fortführung seiner zahnärztlichen Tätigkeit in einer anderen Praxis in das dortige EDV-System einpflegt. Dies ist zumindest nach Auffassung der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen nicht zulässig. |