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  • 01.01.2002 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Neues Erbschaftsteuergesetz schon wieder verfassungswidrig?

    | Erben von Bargeld, Aktien oder anderem Kapitalvermögen, die vom Erbschaftsteuerfinanzamt zur Kasse gebeten wurden, sollten entsprechende Steuerbescheide offen halten. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat Zweifel angemeldet, dass die Neuregelung der Erbschaftsteuer im Jahre 1997 (rückwirkend zum 1. Januar 1996) mit der Verfassung in Einklang steht (Beschluss vom 24. Oktober 2001, Az: II R 61/99; Abruf-Nr. 011424). |