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  • 06.05.2008 | Betriebsprüfung

    Steuerliche Betriebsprüfungen in der Zahnarztpraxis erfolgreich meistern – Teil 2

    Im ersten Teil dieser Beitragsserie in der letzten Ausgabe wurde erläutert, wann Sie als Zahnarzt mit einer Betriebsprüfung rechnen müssen, wie die Prüfung abläuft und welche Rechte Sie diesbezüglich haben. Dazu wurden Empfehlungen gegeben, wie Sie sich auf die Prüfung vorbereiten und während der Prüfung verhalten sollten. Dieser Teil gewährt nun Einblicke in die Prüfungsinhalte und gibt Hinweise sowie Gestaltungsempfehlungen, um unangenehme Überraschungen bei einer Prüfung zu vermeiden.  

     

    In aller Regel bilden Betriebsprüfer Prüfungsschwerpunkte, weil eine durchgehende Vollprüfung zu aufwändig und uneffektiv wäre. Deshalb „pickt“ sich der Prüfer Prüfungsbereiche heraus, bei denen am ehesten mit Steuernachzahlungen zu rechnen ist. Erfahrungsgemäß bestimmen folgende Themenschwerpunkte die Betriebsprüfung eines Zahnarztes:  

    1. Praxiseinnahmen der KZV

    Der Prüfer kontrolliert zunächst die KZV-Einnahmen. Hierfür addiert er die vier von der KZV erstellten Quartalsabrechnungen. Ergeben sich Differenzen zur Steuererklärung des Zahnarztes, hakt der Prüfer nach. Häufig kommen diese Differenzen dadurch zustande, dass in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) die Einnahmen erst bei Zahlungseingang erfasst werden. Zudem finden sich in vielen KZV-Quartalsabrechnungen Korrekturen aus vorherigen Quartalen. Je nachdem, wie diese Kürzungen oder Nachzahlungen buchhalterisch erfasst wurden, kann es zu Zuordnungsproblemen kommen.  

    2. Eigenanteile der Patienten

    Aus den monatlichen EDV-Aufstellungen „ZA-Abrechnung Zahnersatz“ der KZV, die die Zahnärzte als Anlage zu den Quartalsabrechnungen erhalten, ermittelt der Prüfer rechnerisch den Eigenanteil der Kassenpatienten, indem er von den Gesamtkosten für den Zahnersatz den Kassenanteil subtrahiert. Diese rechnerisch ermittelten Eigenanteile werden nun mit den Einnahmen in der Buchführung verglichen. Differenzen sind hier allerdings erklärbar, wenn Patienten ihre Eigenanteile teilweise Monate später oder in Raten bezahlen.  

    3. Überprüfung von Kontrollmaterial

    Häufig kommt es vor, dass die Betriebsprüfer so genanntes Kontrollmaterial von anderen Finanzämtern auswerten. Das Finanzamt überprüft dann, ob sich in Ihrer Buchführung dieser Vorgang wiederfindet und ob er korrekt erfasst ist.  

    4. Versteuerung von Kapitalvermögen