01.06.1998 · Fachbeitrag · Betriebsausgaben
Geld aus Privatwohnung gestohlen: Ist ein Abzug als Betriebsausgaben möglich?
Wird bei einem Zahnarzt in die Privatwohnung eingebrochen und Geld gestohlen, kann er den Verlust grundsätzlich nicht als Betriebsausgaben seiner Praxis abziehen (Urteil vom 27.3.1997, Az: XIV 521/95; EFG 1998, 352). (Abruf-Nr. 98092)
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