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  • 01.03.1999 · Fachbeitrag · Behandlung der eigenen Familie

    Leistungsausschluß der Versicherungen ist rechtswidrig

    | Die Versicherungsbedingungen der privaten Krankenversicherer sehen einen Leistungsausschluß für zahnärztliche Behandlungen durch Ehegatten, Eltern oder Kinder vor. Das bedeutet, daß entweder der Zahnarzt seine nächsten Angehörigen (mit Ausnahme der Sachkosten) kostenlos behandeln muß oder daß sich die Angehörigen eines Zahnarztes notgedrungen von einem anderen Zahnarzt behandeln lassen müssen. Diese Klausel ist unwirksam. Wer sich hier traut, gegen seine Versicherung zu prozessieren, hat gute Erfolgsaussichten. |