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  • 01.10.2004 · Fachbeitrag · Arztrecht

    Klären Sie auch über seltene Risiken auf!

    | Der Zahnarzt muss den Patienten auch über Risiken aufklären, die sich zwar extrem selten verwirklichen, aber gleichwohl der konkreten Behandlung spezifisch anhaften und den Patienten dauerhaft und schwer belasten können. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz mit Urteil vom 13. Mai 2004 (Az: 5 U 41/03) entschieden und einem Patienten für eine Schädigung des Nervus lingualis durch eine Leitungsanästhesie ein Schmerzensgeld in Höhe von 6.000 Euro zugesprochen. |