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  • 01.08.2004 · Fachbeitrag · Arztrecht

    Aufklärung über Behandlungsalternativen bei prothetischer Versorgung

    In einer weiteren Entscheidung hat sich die Rechtsprechung mit dem Umfang der Aufklärungspflicht bei zahnärztlichen Behandlungen auseinandergesetzt. Mit Urteil vom 5. April 2004 (Az: 1 U 105/03) hat das OLG Naumburg entschieden, dass der Zahnarzt vor einer Versorgung mit Zahnersatz den Patienten umfassend über Therapiealternativen aufklären muss, und zwar unabhängig davon, welches Behandlungsspektrum der behandelnde Zahnarzt abdeckt.