01.08.2004 · Fachbeitrag · Arztrecht
Aufklärung über Behandlungsalternativen bei prothetischer Versorgung
In einer weiteren Entscheidung hat sich die Rechtsprechung mit dem Umfang der Aufklärungspflicht bei zahnärztlichen Behandlungen auseinandergesetzt. Mit Urteil vom 5. April 2004 (Az: 1 U 105/03) hat das OLG Naumburg entschieden, dass der Zahnarzt vor einer Versorgung mit Zahnersatz den Patienten umfassend über Therapiealternativen aufklären muss, und zwar unabhängig davon, welches Behandlungsspektrum der behandelnde Zahnarzt abdeckt.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ZP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,80 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig