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  • 01.07.2001 · Fachbeitrag · Arzthaftung

    30.000 DM Schmerzensgeld für die Extraktion von acht erhaltungsfähigen Zähnen

    | Muss ein jugendlicher Patient infolge der nicht indizierten Entfernung von acht Zähnen eine herausnehmbare Oberkieferprothese tragen, so kann das die Zubilligung eines Schmerzensgeldes von 30.000 DM rechtfertigen. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm mit Urteil vom 24. Januar 2001 entschieden (Az: 3 U 107/00; Abruf-Nr. 010816). |